
Der aktuell angespannte Wohnungsmarkt gibt Vermietern meistens die Möglichkeit, aus mehreren potenziellen Mietern auswählen zu können.
Viele Vermieter verlangen deshalb eine „Auskunft“. Was damit gemeint ist, wird hier erklärt.
„Normale“ Daten oder geprüfte Angaben zu finanziellen Verhältnissen?
Falls der Vermieter nach einer Auskunft fragt, sollte man nachfragen, was genau erwartet wird.
Auf der einen Seite gibt es die sogenannte Mieterselbstauskunft. Damit ist üblicherweise ein Formular gemeint, das Angaben zu bisheriger Adresse, Arbeitgeber, Einkommen usw. beinhaltet. Gewerbliche Vermieter haben oft ihr eigenes Formular, das sie an Mietinteressenten aushändigen. Private Vermieter sind oft auch mit selbst gefertigten Zusammenstellungen zufrieden.
Will der Vermieter dagegen eine Auskunft über die finanziellen Verhältnisse, sollte man als Mietinteressent auf einen verlässlichen Anbieter setzen. Große Auskunfteien wie die Schufa und CRIF-Bürgel bieten ihre Dienste für rund 30 Euro an. Der Käufer bekommt ein Dokument, das relevante Informationen wie Gehalt, Lohn und, bisherige Mietzahlungen aufzeigt.
Wie vorgehen, um die Auskunft zu bekommen?
Je nach Anbieter ist der Weg zu diesem Dokument etwas unterschiedlich. Eine ausführliche Übersicht über die wichtigsten Anbieter gibt es hier.
Im Allgemeinen unterscheiden sich die Anbieter nicht im Hinblick auf die Daten, sondern nur bezüglich des Preises sowie der Dauer, bis man die Auskunft bekommt.
Gut bekannt ist die Bonitätsprüfung der Schufa. Diese bekommt man in einer Postbank-Filiale sofort oder nach Bestellung im Internet per Post.
Weniger bekannt, dafür aber schneller und günstiger ist das Miet-Zertifikat von CRIF-Bürgel. Diese Auskunft für den Vermieter bestellt man im Internet. Während des Bestellprozesses wird eine Identifikation per Video vorgenommen, sodass das Zertifikat innerhalb von Minuten zum Download und Einreichen beim Vermieter bereit ist.